Update zur Energiekrise: Stand 2.11.2022

Bund und Länder standen unter Druck - und haben sich am 2.11.2022 geeinigt. Folgende Entlastungen sind angedacht: 49-Euro-Ticket, Gas/Strompreisbremse, Härtefallregelung für KMUs.

  • Das greifbarste Ergebnis ist das „Deutschlandticket“. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern hatten sich bereits auf ein künftiges 49-Euro-Ticket im monatlich kündbaren Abonnementverständigt. Die Bundesländer hatten aber dauerhaft höhere Zuschüsse für ihren öffentlichen Nahverkehr vom Bund (Regionalisierungsmittel) zur Bedingung gemacht. Die zusätzlichen Mittel aus Berlin soll es nun geben. Ob der Start schon zum 1. Januar klappt, ist offen.
  • Gaspreisbremse: Neben der Übernahme des Dezemberabschlags der Gasrechnung soll im kommenden Jahr der Gaspreis für einen bestimmten Verbrauch gedeckelt werden - ab Januar für die Industrie, für Privatkunden ab Februar/März. Die Entlastung erfolgt mittels eines garantierten Gas-Brutto-Preises von 12 ct/kWh für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs gewährt werden; bei Fernwärme von 9,5 ct/kWh. 
  • Strompreisbremse: Die geplante Strompreisbremse soll dagegen schon „zum 1. Januar 2023 entlastend wirken“, wie es im Beschluss von Bund und Ländern heißt. Der Strompreis soll hierbei bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden.
  • Härtefallregelung: Da Strom- und Gaspreisbremse in manchen Bereichen nicht ausreichen werden, wird es für KMUs eine Härtefallregelung geben: 12 Milliarden Euro. Die Regelungen sollen bis zum 01.12.2022 ausgehandelt werden.

Weitere Details finden Sie hier im Beschluss des Treffens der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler.

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