Informationen zur Mehrwertsteuersenkung

Da die endgültige Formulierung des Gesetzes und der Ausführungsvorschriften zur Mehrwertsteuersenkung noch nicht vorliegen, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. erste Informationen für unsere Gastgeber zusammengestellt.

Was kann jeder jetzt schon tun:

  • Planen Sie Ihren Prozess der Rechnungstellung ab dem 1.7.2020, bei Rechnungsstellung per Programm unter Berücksichtigung des notwendigen Softwareupdates.
  • Prüfen Sie Ihre Dauerrechnungen und Verträge, ob diese eine dynamische Regelung (z.B. „zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer“) oder eine statische Regelung (z.B. zzgl. 19% Umsatzsteuer) enthalten.
  • Bei Eingangsleistungen: Soweit Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und Nettopreise vereinbart werden, prüfen Sie, ob Leistungen erst nach dem 1.7.2020 bezogen werden können, d.h. soweit möglich warten Sie mit der Bestellung bzw. Beauftragung bis zum 1.7.2020.
    Bei Ausgangsleistungen: Soweit Sie Leistungen an Endkunden (B2C) erbringen oder Leistungen auf Basis von Bruttopreisen vereinbaren, prüfen Sie bitte, ob Leistungen erst nach 1.7.2020 erbracht werden können.
  • Nehmen Sie Kontakt zum Anbieter Ihrer Abrechnungssoftware bzw. Ihrem Buchungsportal auf und besprechen Sie mit ihm die Umsetzung. Die LTM GmbH ist bereits informiert.

Download: Informationen zur Mehrwertsteuersenkung

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