Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern ab 2.11.2020

Verschärfte Schutzmaßnahmen gegen Ausbreitung des Coronavirus

Die wichtigsten Regeln für MV:

Kontakt­beschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Kontakte deutlich zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dabei darf die Zahl von 10 Personen nicht überschritten werden. Möglich ist also zum Beispiel ein Treffen der eigenen Familie mit einer weiteren Familie, wenn dabei die Zahl von 10 Personen nicht überschritten wird.

Keine Partys: Zusammenkünfte von Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtungen sind verboten.

Hochzeiten und Trauerfeiern: Hochzeiten können im November mit bis zu 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Trauerfeiern mit bis zu 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch aus unterschiedlichen Hausständen stattfinden.

Schulen und Kitas: Schulen und Kitas sind offen. Schließungen gibt es nur, wenn Corona-Fälle in der jeweiligen Bildungs­einrichtung dies erforderlich machen.

Tourismus: In ihrem Beschluss bitten die Bundesregierung und die 16 Landesregierungen die Bürgerinnen und Bürger dringend darum, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Hotels, Gasthöfe, Pensionen und andere touristische Betriebe dürfen ab dem 2. November keine Urlaubsgäste mehr aufnehmen. Gäste, die bereits ihre Ferienunterkunft bezogen haben, müssen bis spätestens 5. November abreisen.

Ausflüge und Familien­besuche aus anderen Bundesländern: Tagesausflüge aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind in November verboten. Familienbesuche sind nur innerhalb der Kernfamilie möglich. Besucht werden können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten möglich. Dabei sind die Kontaktbeschränkungen zu beachten.

Ausflüge und Familienbesuche innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns: Hier gibt es keine Beschränkungen. Beachtet werden müssen allerdings die Kontaktbeschränkungen.

Gastronomie sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

Einzelhandel: Der Einzelhandel hat geöffnet.

Freizeit: Auch viele Freizeit­einrichtungen müssen in November schließen. Dazu gehören zum Beispiel Theater, Kinos, Schwimm- und Spaßbäder, Freizeitparks, Sportstudios, Saunen und Spielhallen. Offen haben die Außenbereiche von Zoos, Tier- und Vogelparks. Ebenso können Museen, Gedenkstätten und kulturelle Ausstellungen ihre Außenbereiche öffnen. Familien und Kinder können die Außen­spiel­plätze nutzen.

Sport ist im Moment nur allein, zu zweit und mit dem eigenen Hausstand möglich. Eine besondere Regel gibt es in Mecklenburg-Vorpommern für Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre. Hier können Vereine den Trainingsbetrieb aufrechterhalten, wenn die Infektionslage vor Ort dies zulässt. Profisport­veranstaltungen dürfen im November nur ohne Publikum stattfinden.

Download: Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V), veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 68, ausgegeben in Schwerin am 1. November 2020 (PDF, 0,69 MB)

Die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) gilt vom 2.11. bis einschließlich 30.11.2020.

Mitglied werden

Ein starker Verband braucht starke Mitglieder! Schließen Sie sich unserem Fachverband an und profitieren Sie von unserer Fachkompetenz, unseren vielfältigen Angeboten, von aktuellen Informationen, Vermarktungsmöglichkeiten und Kontakten. Denn Kontakte schaden nur denen, die keine haben!

Logo Landurlaub M-V