Aktuelle Vorgaben und Hinweise für die Tourismusbranche

Liebe Mitglieder,
heute ist die aktualisierte Verordnung der Landesregierung mit den Details für Unterkunftsbetriebe ab dem 18. Mai 2020 veröffentlicht worden. Wir haben für Sie das Wichtigste kurz zusammengefasst:

• Ab dem 18. Mai 2020 dürfen Sie Personen, die ihre Haupt- oder Nebenwohnung in Mecklenburg-Vorpommern oder im Amt Neuhaus gemeldet haben, beherbergen
• Ab dem 25. Mai 2020 dürfen Sie Personen, die ihren ersten Wohnsitz (Haupt- oder alleinige Wohnung nach dem Bundesmeldegesetz) in der Bundesrepublik Deutschland haben, beherbergen
• Für die Beherbergung sind die folgenden Auflagen umzusetzen:
    1. ab 25. Mai 2020 Begrenzung der Tagesauslastung bei gewerblichen Betrieben
    a. für Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Ferienunterkünfte, Jugendherbergen und Gruppenunterkünfte auf jeweils insgesamt 60% der Betten
    b. für Campingbetriebe auf 60% der Schlafgelegenheiten
    2. Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit durch Kontaktdatenerfassung
    3. Verweis der Gäste auf die Möglichkeit des kontaktlosen Check-Ins und der bargeldlosen Bezahlung
    4. Wegeleitsystem und weitere Umsetzung der Abstandsregeln in gemeinsam genutzten Bereichen
    5. Erstellen eines einrichtungsbezogenen Hygiene- und Sicherheits-Konzepts, das auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen ist
    6. regelmäßiges Lüften (mindestens alle 2 Stunden) in allen Räumen mit aktiven Publikumsverkehr (z.B. Rezeptionsbereich)

Für die Beschäftigten besteht die Pflicht, bei Kontakt mit Gästen in den gemeinsam genutzten Innen-Bereichen eine Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) zu tragen. Dies gilt nicht, soweit sie durch eine Schutzvorrichtung geschützt werden. Im Übrigen gelten die jeweiligen Schutzstandards für Beherbergungsstätten.

Es ist untersagt, Gäste aufzunehmen, die nach dem täglichen Lagebericht des Robert-Koch-Instituts in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ihren Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist und Gäste, die vor der Anreise keine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung vorgenommen haben. Die Betreiber sind verpflichtet, die Gäste spätestens am Tag vor der Anreise darauf hinzuweisen und dies zu dokumentieren. Eine Informationsseite hierzu wird vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) erstellt.

• Ab dem 18. Mai 2020 dürfen Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte oder Pächter eines auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegenden Grundstücks, Kleingartens oder Bootseigner mit Liegeplatz in Mecklenburg-Vorpommern sind, einreisen

Link: Verordnung der Landesregierung

Die aktuellen Schutzstandards für Gastronomie, Hotels, Pensionen und Gasthöfe, Campingbetriebe, Ferienunterkünfte (Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Ferienzimmer), Jugendherbergen und Gruppenunterkünfte und Bootscharter, Marinas und Sportboothäfen sowie weitere Orientierungshilfen für Tourist-Informationen, Museen, Galerien und Ausstellungen, Badegewässer und Schwimmbäder sind in einer Übersicht auf der Branchenplattform des TMV für Sie zusammengefasst.

Link: www.tourismus.mv/artikel/schutzstandards-fuer-die-branche

Musteraushänge, Vorlagen und Checklisten für Ihren Betrieb hat der DEHOGA Bundesverband für Sie zusammengestellt.

Link: www.dehoga-corona.de/wiedereroeffnung/dehoga-vorlagen


Wir wünschen Ihnen viel Kraft für die aktuellen und bevorstehenden Herausforderungen.
Bleiben Sie gesund!

Ihr LANDURLAUB-Team

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