Aktuelle Informationen im Rahmen der Corona-Pandemie

Änderungen der Corona-Lockerungs-Verordnung und der Quarantäneverordnung MV vom 21.10.2020

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV veröffentlicht, in der unter anderem das Einreiseverbot für Personen, die aus einem innerdeutschen Risikogebiet anreisen und über eine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung in Beherbergungsbetrieben des Landes Mecklenburg-Vorpommern verfügen, aufgehoben. Außerdem wurde die Quarantäneverordnung MV geändert. Personen, die aus innerdeutschen Risikogebieten kommen, müssen bei der Einreise nicht mehr in Quarantäne, sofern sie keine Symptome haben. Bei Symptomen müssen sie sich in Quarantäne begeben und können durch diese durch ein negatives Testergebnis verkürzen.

Weitere Informationen: https://tourismus.mv/artikel/landesregierung-veroeffentlicht-aenderungen-der-corona-lockerungs-verordnung-und-der-quarantaeneverordnung-mv

Download: Lesefassung Corona-Lockerungs-LVO MV

Download: Lesefassung SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung

 

Überbrückungshilfe II: Anträge können ab sofort gestellt werden

Der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen wird in der zweiten Phase auf die Monate September bis Dezember 2020 verlängert. Dabei werden wie vom DEHOGA gefordert die Zugangsbeschränkungen gesenkt und die Förderung ausgeweitet. Anträge für die Überbrückungshilfe II können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Weitere Informationen: https://tourismus.mv/artikel/ueberbrueckungshilfe-ii-antraege-koennen-ab-sofort-gestellt-werden

 

Appell und Information für die Tourismusbranche Mecklenburg-Vorpommern

Die Situation für die Einreise aus Risikogebieten nach Mecklenburg-Vorpommern hat sich durch politische und gerichtliche Entscheidungen der letzten Tage radikal verändert und vereinfacht. Menschen aus solchen Regionen müssen nunmehr weder Negativ-Tests vorweisen noch in Quarantäne gehen. Damit wächst die Verantwortung der Tourismusbranche noch einmal erheblich.

- Schutzstandards der Branche müssen sich bewähren

- Symptom-Fragebogen erstellt, der Gästen beim Erstkontakt vorgelegt werden kann

Weitere Informationen: https://tourismus.mv/artikel/appell-und-information-fuer-die-tourismusbranche-mecklenburg-vorpommern

 

Polen ist Corona-Risikogebiet – Regelungen für Grenzgänger und Grenzpendler ab 24.10.2020

Die Bundesregierung hat Polen ab 24. Oktober 2020 als Corona-Risikogebiet eingestuft und Ausnahmeregelungen für Grenzgänger und Grenzpendler erlassen.

Weitere Informationen: https://tourismus.mv/artikel/polen-ist-corona-risikogebiet-regelungen-fuer-grenzgaenger-und-grenzpendler

Die Landesregierung legt das Unterstützungsprogramm für Unternehmen und medizinische Einrichtungen, die polnische und andere ausländische Berufspendler beschäftigen, mit einem Zuschuss für die Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung erneut auf. Anträge können gestellt werden.

Weitere Informationen: https://tourismus.mv/artikel/unterstuetzungspauschale-fuer-polnische-berufspendler-neu-aufgelegt

 

Informationen für die Tourismusbranche in M-V finden Sie tagesaktuell unter: www.tourismus.mv.

*Quelle: Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

 

Als Service für Sie und Ihre Gäste möchten wir Ihnen noch einmal den digitalen PLZ-Check für Corona-Risikogebiete von unserem Mitgliedsbetrieb, Haffhus Hotel & Spa aus Ueckermünde empfehlen. Interessierten Unternehmen stellt das Haffhus eine iFrame- oder Widget-Lösung zur Einbindung in die eigene Webseite zur Verfügung. Sie möchten dieses Widget auf Ihrer Website verwenden?: www.haffhus.de/docs/anreisecheck-widget

 

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