Aktuelle Bestimmungen zu Risikogebieten

Liebe Mitglieder,

seit gestern gilt nun auch Berlin als Risikogebiet und wir möchten Ihnen noch einmal kurz die aktuellen Bestimmungen zusammenfassen:

  • Wer aus einem Risikogebiet kommt, muss in 14-tägige Quarantäne und ist verpflichtet unverzüglich die für ihn/sie zuständige Gesundheitsbehörde zu kontaktieren
  • Außerdem und zusätzlich müssen Gäste aus Risikogebieten, die in ihrem Übernachtungsquartier ankommen, einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist
  • Wer nach fünf bis sieben Tagen einen zweiten negativen Test vorlegt, der ebenso wie der erste selbst zu bezahlen ist, kann die Quarantänezeit verkürzen
  • Auch Einkaufsfahrten und touristische Besuche in Risiko-Gebieten ziehen eine 14-tägige Quarantäne nach sich
  • Ausnahmen von der Quarantänepflicht: Berufspendler, Mediziner, Polizisten, Juristen und Beschäftigte der Güter- sowie Personenverkehrsbranche, sofern die Fahrt oder Reise erforderlich ist, Abgeordnete des Landtages M-V, des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlamentes oder Mitglieder einer Landes- oder Bundesregierung

www.regierung-mv.de

 

Die Neufassung der Verordnung soll noch im Laufe des Freitags veröffentlicht werden und ab Samstag gelten.

www.regierung-mv.de/corona

 

Herzliche Grüße aus Rostock

LANDURLAUB Mecklenburg-Vorpommern e.V.

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