Verfahren zur Abschlagszahlung der Novemberhilfe

Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium beschließen Verfahren zur Abschlagszahlung der Novemberhilfe

  • Soloselbstständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  • Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  • Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
  • Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  • Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Weitere Informationen: https://tourismus.mv/artikel/novemberhilfe-verfahren-der-abschlagszahlung-steht

Quelle: Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

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