Verbesserte Überbrückungshilfe III veröffentlicht

Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro. Sie können die verbesserte Überbrückungshilfe III erhalten. Diese sieht eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Der Erstattungsbetrag beträgt in der Regel 200.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro.

Download: Verbesserte Überbrückungshilfe III

Quelle: tourismus.mv

Mitglied werden

Ein starker Verband braucht starke Mitglieder! Schließen Sie sich unserem Fachverband an und profitieren Sie von unserer Fachkompetenz, unseren vielfältigen Angeboten, von aktuellen Informationen, Vermarktungsmöglichkeiten und Kontakten. Denn Kontakte schaden nur denen, die keine haben!

Logo Landurlaub M-V