Neue Regeln für Rei­sen­de aus Risiko­ge­bie­ten

Inland: Für Urlaubsreisende aus Risikogebieten im Inland wird es ab Mittwoch (21.10.2020) neue Regeln geben. Wer aus einem Risikogebiet in Deutschland nach Mecklenburg-Vorpommern reist, um hier Urlaub zu machen, muss bei seiner Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die bisherige Verpflichtung, sich anschließend in Quarantäne zu begeben und nach 5 bis 7 Tagen erneut testen zu lassen, entfällt jedoch ab dem 21. Oktober. Weiter verboten sind Tagesausflüge aus Risikogebieten nach Mecklenburg-Vorpommern.

Ausland: Besonders strenge Regeln gelten auch weiterhin für Reisende und Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland. Wer aus einem Risikogebiet im Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern reist oder von einer Auslandsreise in ein Risikogebiet zurückkehrt, muss sich in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann erst beendet werden, wenn zwei Corona-Tests im Abstand von 5 bis 7 Tagen negativ ausfallen. Bis dahin besteht die Pflicht, die Ferienunterkunft bzw. die eigene Wohnung nicht zu verlassen.

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