Aktuelle Verordnung & Teststrategie

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Änderungen der Corona-Landesverordnung MV im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

Unter anderem entfällt für Nutzungsberechtigte von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und vergleichbaren Einrichtungen, bei denen eine Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ausgeschlossen ist, die erforderliche Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Ebenso sind ab dem 4. Juni 2021 tagestouristische Reisebusveranstaltungen wieder möglich.

Hier können Sie alle Neuerungen nachlesen.

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